Willkommen auf der Homepage der Büdinger Feuerwehren
Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung obliegen in Hessen den Gemeinden und Städten in ihrem Gebiet. Sie haben dazu insbesondere eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine Berufsfeuerwehr aufgestellt werden.
In Büdingen gibt es eine Freiwillige Feuerwehr die auf mehrere zentrale Standorte im Stadtgebiet verteilt ist. In jedem Stadtteil gibt es dazu einen eigenständigen Förderverein Freiwillige Feuerwehr.
Die Feuerwehr hat Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz wie z.B. die Brandschutzerziehung zu erfüllen und Menschen wie Tieren bei Bränden, Unfällen oder anderen Notlagen zu helfen sowie die Umwelt zu schützen.
Aktives Mitglied einer Einsatzabteilung können nur Personen werden, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 17., aber noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Die Rechtsgrundlage ist das Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) Hier mehr erfahren
Katastrophenschutz: Auf den Ernstfall vorbereiten
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ist die zentrale Stelle des Bundes für den Bevölkerungsschutz in Deutschland. Hier finden sich wichtige Hinweise zu den Themen Warnung in Deutschland, Tipps für Notsituationen, Selbsthilfe sowie Vorsorge für den Notfall, Erste Hilfe, Notruf u.v.m.
Sämtliche Informationen, Tipps und hilfreiche Checklisten sind online unter www.bbk.bund.de im Bereich Warnung und Vorsorge zu finden.